
Für Personen, die im Besitz eines ausländischen Hochschulabschlusses sind, kann die Anerkennung des Abschlusses und damit der Nachweis, eine Fachkraft zu sein, ganz einfach sein.
Über Hochschulabschlüsse aus aller Welt betreibt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eine Datenbank namens anabin. Sie ist hier abrufbar. Dort sind Informationen zur Bewertung von zahlreichen Hochschulen und Studiengängen bereitgestellt.
Ist eine Hochschule in anabin mit „H+“ oder „H+/-“ bewertet und wird der Studienabschluss mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ bewertet, gilt der ausländische Hochschulabschluss als mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar. Damit ist bereits der Nachweis einer Qualifikation als akademische Fachkraft erbracht.
Ergibt die Auskunft in anabin, dass der Abschluss „bedingt vergleichbar“ ist oder er ist gar nicht bewertet, reicht dieser nicht für einen Fachkräfte-Aufenthaltstitel. Es ist dann aber den Nachweis erbracht, dass der ausländische Hochschulabschluss staatlich anerkannt ist. Das ist relevant im Falle der Chancenkarte, einer Anerkennungspartnerschaft und eines Visums für Berufserfahrene.
Eine Anleitung zur Nutzung der Datenbank findet sich hier.
Ist die Hochschule bzw. der Studiengang nicht in der Datenbank zu finden, kann eine individuelle Zeugnisbewertung beantragt werden. Sie stuft den ausländischen Hochschulabschluss in das deutsche Bildungssystem ein. Die Beantragung erfolgt online. Details dazu finden sich hier. Die Bearbeitungszeit für die Zeugnisbewertung beträgt in der Regel:
3 Monate bei einem regulären Antrag;
2 Monate bei einer Zeugnisbewertung im beschleunigten Fachkräfteverfahren;
2 Wochen bei einer Zeugnisbewertung für eine Blaue Karte EU.
Welche Dokumente einzureichen sind, lässt sich online über eine Checkliste ermitteln. Diese lässt sich hier abrufen. Eventuell müssen Dokumente auch übersetzen werden. Die Zeugnisbewertung ist kostenpflichtig (Stand 2025: 208 €).
ACHTUNG: Ist die Tätigkeit in einem reglementierten Beruf vorgesehen, ist zwingend ein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen.
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