Grundsätzliches Abschlüsse

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und über eine ausländische Berufsqualifikation verfügen, müssen Sie in der Regel ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, um in Deutschland als Fachkraft zu gelten. Dabei prüft die zuständige Stelle, ob Ihre Berufsqualifikation der deutschen Ausbildung gleichwertig ist.

Für bestimmte Aufenthaltstitel reicht allerdings der Nachweis, dass die Berufsausbildung im Herkunftsland staatlich anerkannt ist. Das bescheinigt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Bei ihr kann für ausländische Ausbildungsabschlüsse eine so genannte Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) ausgestellt werden. 

Die DAB bescheinigt, ob eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, im Herkunftsstaat anerkannt ist und mindestens zwei Jahre in Vollzeit absolviert wurde. Die DAB wird online beantragt, ist kostenpflichtig (150 €) und die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Monate. Die Details zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage der ZAB hier. Eventuell müssen Dokumente wie das Berufsschulzeugnis auch übersetzt werden. 

ACHTUNG: Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation bescheinigt nicht die Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsausbildung mit einer inländischen, die z. B. für den Erhalt eines Visums für Fachkräfte aus Drittstaaten notwendig ist. Sie ist relevant im Falle der Chancenkarte, einer Anerkennungspartnerschaft und eines Visums für Berufserfahrene.

Durch die neu geschaffenen Möglichkeiten für Fachkräftezuwanderung ist es Ihnen beispielsweise möglich, über eine Chancenkarte nach Deutschland einzureisen, ohne ein Anerkennungsverfahren durchlaufen zu haben. Vor Ort können Sie dann nach einem Arbeitgeber suchen. Ist dieser bereit, eine Anerkennungspartnerschaft einzugehen, kann er Sie u. U. bereits als Fachkraft beschäftigen, noch während Ihr Anerkennungsverfahren läuft.

INFOBOX

Wichtige Ansprechpartner/Anlaufstellen:

SAMM - Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen
Tel.: +49 (0) 3731 799 -3697 | -4622
Mail: samm@landkreis-mittelsachsen.de  
Web: https://welcome-mittelsachsen.de/ 
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Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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