Bild akademischer Abschluss

Sind Sie im Besitz eines ausländischen Hochschulabschlusses, kann die Anerkennung des Abschlusses und damit der Nachweis, eine Fachkraft zu sein, ganz einfach sein.

Über Hochschulabschlüsse aus aller Welt betreibt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eine Datenbank namens anabin. Sie ist hier abrufbar. Dort sind Informationen zur Bewertung von zahlreichen Hochschulen und Studiengängen bereitgestellt. 

Ist Ihre Hochschule in anabin mit „H+“ oder „H+/-“ bewertet und wird Ihr Studienabschluss mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ bewertet, gilt Ihr ausländischer Hochschulabschluss als mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar. Sie haben damit den Nachweis einer Qualifikation als akademische Fachkraft erbracht. 

Ergibt die Auskunft in anabin, dass Ihr Abschluss „bedingt vergleichbar“ ist oder er ist gar nicht bewertet, reicht dieser nicht für einen Fachkräfte-Aufenthaltstitel. Sie haben damit aber den Nachweis erbracht, dass der ausländische Hochschulabschluss staatlich anerkannt ist. Das ist relevant im Falle der Chancenkarte, einer Anerkennungspartnerschaft und eines Visums für Berufserfahrene.

Die Datenbank ist nur auf Deutsch verfügbar. Eine Anleitung zur Nutzung der Datenbank finden Sie hier.

Ist Ihre Hochschule bzw. der Studiengang nicht in der Datenbank zu finden, können Sie auch eine individuelle Zeugnisbewertung beantragen. Sie stuft Ihren ausländischen Hochschulabschluss in das deutsche Bildungssystem ein. Die Beantragung erfolgt online. Details dazu finden Sie hier. Die Bearbeitungszeit für die Zeugnisbewertung beträgt in der Regel:

  • 3 Monate bei einem regulären Antrag;

  • 2 Monate bei einer Zeugnisbewertung im beschleunigten Fachkräfteverfahren;

  • 2 Wochen bei einer Zeugnisbewertung für eine Blaue Karte EU.

Welche Dokumente einzureichen sind, lässt sich online über eine Checkliste ermitteln. Diese lässt sich hier abrufen. Eventuell müssen Sie Dokumente auch übersetzen lassen. Die Zeugnisbewertung ist kostenpflichtig (Stand 2025: 208 €). 

ACHTUNG: Wollen Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten, ist zwingend ein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen.

INFOBOX

Wichtige Ansprechpartner/Anlaufstellen:

SAMM - Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen
Tel.: +49 (0) 3731 799 -3697 | -4622
Mail: samm@landkreis-mittelsachsen.de  
Web: https://welcome-mittelsachsen.de/ 
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Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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