
Manchmal setzen Arbeitgeber oder Ausbildungsstellen einen Schulabschluss voraus und wissen nicht, wie sie einen ausländischen Schulabschluss bewerten sollen. Dann kann eine Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses sinnvoll sein.
Die Anerkennungsstelle prüft dazu anhand der Ausbildungsinhalte die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Haupt-, Real- oder Gymnasialschulabschluss.
In Sachsen ist für die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) zuständig.
Die Anerkennung muss beim LaSuB beantragt werden. Für die Prüfung benötigt es relevante Schulzeugnisse sowie amtliche beglaubigte Übersetzungen. Auch in Deutschland absolvierte Sprachkurse o. Ä. können von Relevanz sein. Über das Ergebnis der Prüfung erhält der Antragsteller einen Bescheid.
Das Anerkennungsverfahren kostet zwischen 35 € und 675 €, je nach Verwaltungsaufwand. Eventuell können die Kosten von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter übernommen werden. Das muss zwingend vor der Antragstellung angefragt werden. Eine nachträgliche Übernahme der Kosten ist nicht möglich.
ACHTUNG: Das LaSuB beachtet bei der Bearbeitung der Anträge auch die Dringlichkeit der Anerkennung, z. B. für die Aufnahme einer bald beginnenden Ausbildung. Entsprechend sollte bei der Antragstellung auf die Gründe für die Anerkennung hingewiesen werden.
Weitere Informationen zum Verfahren finden sich hier.
Eine Antragstellung ist online hier möglich.
Hinweis: Hochschulen sind berechtigt, selbst über die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung zu entscheiden. Eine staatliche Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses ist keine Voraussetzung für ein Studium. In der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen finden sich auch Informationen zur Bewertung ausländischer Schulabschlüsse im Hinblick auf den Hochschulzugang in Deutschland. Sie sind hier abrufbar.
INFOBOX
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