
Haben Sie einen anerkannten Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation und Ihr Gehalt übersteigt eine bestimmte Schwelle, können Sie eine Blaue Karte EU beantragen. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung ist dann nicht nötig.
Die Blaue Karte EU richtet sich an Hochqualifizierte und bietet zahlreiche Privilegien.
Wenn Sie Anspruch auf eine Blaue Karte EU haben, wird Ihr Antrag üblicherweise besonders schnell bearbeitet. Befinden Sie sich noch im Ausland und sind visumpflichtig, können Sie in einigen Ländern das Visum für die Blaue Karte EU über ein Online-Portal beantragen. Das können Sie hier prüfen. Den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU für eine Beschäftigung beantragen Sie nach der Einreise bei der Ausländerbehörde.
Die Blaue Karte EU ermöglicht Ihnen die Mobilität innerhalb der Europäischen Union.
Hinweis: Die Blaue Karte EU berechtigt zwar zur visumsfreien Einreise und zur Erwerbstätigkeit in anderen EU-Ländern, die konkrete Ausgestaltung der Mobilität obliegt aber den EU-Mitgliedstaaten. Daher sollte man sich vorab über die landesspezifischen Regelungen informieren, z. B. im Infoportal der Europäischen Kommission hier.
Des Weiteren ist der Nachzug von Familienangehörigen vereinfacht. Diese benötigen keinen Nachweis von Sprachkenntnissen und selbst der Nachzug von Eltern/Schwiegereltern ist möglich.
Auch ist für Inhaber einer Blauen Karte EU ein frühzeitiger Daueraufenthalt möglich.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Blaue Karte EU erfüllen:
Konkretes Arbeitsplatzangebot: Dabei gilt als Besonderheit, dass die angestrebte Beschäftigung auch der Qualifikation entsprechen muss. Das bedeutet, dass die Job-Bezeichnung sowie die Aufgabenbeschreibung den Qualifikationsanforderungen entsprechen muss.
Anerkannter Hochschulabschluss oder vergleichbare Qualifikation, ggf. Berufserlaubnis: Im Falle eines ausländischen Hochschulabschlusses muss der Nachweis erbracht werden, dass dieser dem eines in Deutschland erworbenen Hochschulabschlusses vergleichbar ist.
Bruttogehalt von mindestens 50 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (2025: mindestens 48.300 €).
Die Möglichkeit, eine Blaue Karte EU zu erhalten, steht weiteren Personengruppen offen. Bei diesen ist aber eine Zustimmung zur Beschäftigung von der Bundesagentur für Arbeit einzuholen:
Für Fachkräfte in so genannten Engpassberufen gilt eine niedrigere Gehaltsschwelle von 45,3 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (2025: 43.759,80 €). Dazu gehören beispielsweise Ärzte, Apotheker und Fachkräfte im MINT-Bereich. Eine Liste der Engpassberufe finden Sie hier. Sie ist zuletzt deutlich erweitert worden.
Die niedrigere Gehaltsschwelle gilt auch für Berufseinsteiger. Dazu zählen Sie, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre Ihren Abschluss erworben haben.
Besondere Regelungen gelten auch für IT-Fachkräfte. Auch ohne Abschluss können Sie eine Blaue Karte EU erhalten, wenn Sie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im IT-Bereich auf vergleichbarem akademischem Niveau, die in den letzten sieben Jahren erworben wurde, nachweisen können.
Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, können Sie einfacher eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Voraussetzungen sind, dass Sie:
Mindestens 27 Monate eine qualifizierte Beschäftigung ausgeübt haben und aktuell Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 besitzen.
Über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsverordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen.
Nachweisen können, dass Sie genügend Wohnraum für sich und ggf. ihre Familienangehörigen haben.
Wer Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 nachweisen kann, kann die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erhalten.
Wer im Besitz einer Blauen Karte EU eines anderen EU-Mitgliedstaates ist, darf für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen visumfrei nach Deutschland einreisen und hier arbeiten. Es werden weder ein Aufenthaltstitel noch eine Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit benötigt. Die Tätigkeit muss dabei in direktem Zusammenhang zur Beschäftigung stehen, wegen der die Blaue Karte EU erteilt wurde.
Hinweis: Inhaber einer Blauen Karte EU, die von Rumänien oder Bulgarien ausgestellt wurde, müssen zudem einen Nachweis über den geschäftlichen Zweck des Aufenthalts mit sich führen.
Wer mindestens 12 Monate im Besitz einer Blauen Karte EU eines anderen Landes ist, kann ohne Visumverfahren in Deutschland die Blaue Karte EU erhalten, wenn die Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Ist die Person schon 2 Jahre im Besitz einer Blauen Karte EU, muss bei einer Tätigkeit im nicht reglementierten Bereich kein Nachweis der beruflichen Anerkennung bzw. Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses erbracht werden.
Alle EU-Staaten außer Irland und Dänemark erteilen die Blaue Karte EU.
INFOBOX
Wichtige Ansprechpartner/Anlaufstellen:
SAMM - Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen
Tel.: +49 (0) 3731 799 -3697 | -4622
Mail: samm@landkreis-mittelsachsen.de
Web: https://welcome-mittelsachsen.de/
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