Bild Chancenkarte

Sind Sie aus einem Drittstaat und möchten in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung suchen, gibt es die Möglichkeit, dafür ein spezielles Visum zu erhalten. Das ist die so genannte Chancenkarte

Grundbedingung ist, dass Sie im Besitz einer beruflichen oder akademischen Qualifikation sind. 

Die Chancenkarte wird ausgestellt, wenn entweder

  • Ihre Qualifikation als gleichwertig anerkannt ist 

    oder

  • Ihre Qualifikation (Berufsqualifikation oder Hochschulabschluss) im Herkunftsland staatlich anerkannt ist und Sie deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 besitzen. Alternativ können Sie auch englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 vorweisen.

Ein Berufsbildungszertifikat der Kategorie A einer deutschen Auslandshandelskammer (AHK) kann ebenfalls als Qualifikationsnachweis ausreichen (dazu finden Sie mehr online hier). 

Außerdem werden mindestens 6 Punkte in einem Punktesystem benötigt. Das Punktesystem im Rahmen der Chancenkarte dient dazu, qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland zu bewerten und eine systematische Einschätzung ihrer Eignung zu ermöglichen. 

Für den Aufenthalt muss auch der Lebensunterhalt gesichert sein. Das kann z. B. durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung nachgewiesen werden. Sie müssen monatlich mindestens über 1.091 € verfügen (Stand: 2025). Da Ihnen im Rahmen der Chancenkarte eine Nebenbeschäftigung erlaubt ist, kann ggf. auch diese angerechnet werden, um den gesicherten Lebensunterhalt nachzuweisen. Dazu müssen Sie einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsangebot nachweisen können.

Für folgende Eigenschaften erhalten Sie Punkte. 

  • Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit der Qualifikation liegt vor. - 4 Punkte

  • Im Falle eines reglementierten Berufes werden für die Berufsausübungserlaubnis noch Ausgleichsmaßnahmen benötigt. - 4 Punkte

  • Die Qualifikation gehört zu einem Mangelberuf. Eine Liste der Mangelberufe findet sich hier. - 1 Punkt

  • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in den letzten 5 Jahren - 2 Punkte

  • Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in den letzten 7 Jahren - 3 Punkte

  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 - 1 Punkt

  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 - 2 Punkte

  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 oder höher - 3 Punkte

  • Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 oder höher - 1 Punkt

  • Jünger als 35 Jahre - 2 Punkte

  • Zwischen 35 und 40 Jahre alt - 1 Punkt

  • In den letzten 5 Jahren rechtmäßig für mindestens 6 Monate am Stück in Deutschland aufgehalten. - 1 Punkt

  • Ehepartner bzw. Lebenspartner, der miteinreisen soll, erfüllt selbst die Bedingungen für eine Chancenkarte. - 1 Punkt

Sie benötigen mindestens 6 Punkte. Die Eigenschaften müssen Sie durch Dokumente nachweisen können. Online können Sie einen Self-Check durchzuführen. Das ist hier möglich.

Wird die Chancenkarte gemeinsam mit dem Ehe- bzw. Lebenspartner beantragt, dürfen auch Kinder mit nach Deutschland kommen. Mehr zum Familiennachzug erfahren Sie hier.

Die Chancenkarte wird zunächst für 1 Jahr ausgestellt. In der Zeit kann nach einer Beschäftigung gesucht werden. Dabei ist es erlaubt, eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche auszuüben. Auch die Selbstständigkeit ist möglich. 

Probebeschäftigungen können für jeweils bis zu zwei Wochen je Arbeitgeber aufgenommen werden. Die Probebeschäftigung muss entweder auf eine qualifizierte Beschäftigung, eine Ausbildung oder auf die Aufnahme einer Qualifizierungsmaßnahme abzielen.

Die Chancenkarte kann um 2 Jahre verlängert werden. Danach ist erst nach einer Karenzzeit von mindestens einem Jahr eine erneute Beantragung möglich.

ACHTUNG: Wird eine qualifizierte Beschäftigung gefunden, muss vor Beschäftigungsaufnahme von der Ausländerbehörde ein Aufenthaltstitel, der die Erwerbstätigkeit erlaubt, ausgestellt werden. Auch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nötig.

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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