
Im Landkreis Mittelsachsen haben gleich zwei Hochschulen ihren Standort. Sie bieten auch internationale Studiengänge und Austauschprogramme an.
Ausländische Studierende profitieren dabei von geringen Gebühren, niedrigen Lebenshaltungskosten und einer sehr guten Ausbildung. Es werden auch keine Studiengebühren erhoben.
In Freiberg ist die Technische Universität Bergakademie Freiberg (TUBAF) angesiedelt, die Lehre und Forschung in folgenden Fachbereichen betreibt:
Mathematik/Informatik
Naturwissenschaften
Ingenieurwissenschaften
Geowissenschaften
Werkstoffwissenschaften
Wirtschaftswissenschaften
An der TUBAF wird insbesondere zu nachhaltiger Energie- und Ressourcenwirtschaft geforscht. Sie ist eine traditionsreiche Hochschule und zählt zu den ältesten Universitäten in Deutschland. Derzeit sind etwa 4.300 Personen immatrikuliert. Der Internetauftritt der TUBAF findet sich hier.
In Mittweida gibt es die Hochschule Mittweida (HSMW), eine der größten Fachhochschulen Sachsens. Sie bietet eine breite Palette an Bachelor- und Masterprogrammen in verschiedenen Disziplinen. Die Hochschule ist besonders aktiv in den Bereichen:
Ingenieurwissenschaften
Angewandte Computer- und Biowissenschaften
Wirtschaftsingenieurwesen
Soziale Arbeit
Medien
Die HSMW zeichnet sich durch ihre praxisorientierte Ausbildung aus, was durch enge Kooperationen mit der Industrie und der Nutzung moderner Labor- und Produktionsanlagen unterstützt wird. Derzeit hat die Hochschule etwa 6.300 Studenten. Der Internetauftritt findet sich hier.
In Deutschland fördert der Staat die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen finanziell, wenn die Eltern die Ausbildung nicht finanzieren können. Auch bestimmte ausländische Personengruppen haben auf das so genannte BAföG (kurz für Bundesausbildungsförderungsgesetz) Anspruch. Es wird zur Hälfte als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen ausgezahlt. Die Darlehenshälfte muss zurückgezahlt werden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 10.000 €. Der BAföG-Höchstsatz pro Monat liegt derzeit bei 992 € (Wintersemester 2024/25).
Prinzipiell erhalten nur ausländische Staatsbürger BAföG, die sich langfristig in Deutschland aufhalten dürfen bzw. eine dauerhafte Bleibeperspektive haben. Dazu gehören etwa Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. Eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis wie zum Zwecke des Studiums bzw. Berufsausbildung ist üblicherweise nicht ausreichend.
BAföG steht ebenso offen:
anerkannten Asylberechtigten,
anerkannten Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention,
subsidiär Schutzberechtigten,
Inhabern eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG und
Geduldeten, die sich bereits seit 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten.
Mehr zum Thema BAföG erfahren Sie hier. Ansprechpartner zum Thema BAföG im Landkreis Mittelsachsen finden Sie hier.
Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung des Studiums sind Stipendien. Sowohl politische oder kirchliche Stiftungen, Gewerkschaften, Firmen, staatliche Institutionen als auch private Förderer bieten diese an. Manche davon stehen auch ausländischen Studenten offen.
Der Freistaat Sachsen fördert beispielsweise leistungsstarke ausländische Studenten an sächsischen Hochschulen finanziell, insbesondere im MINT-Bereich, mit Hilfe der Georgius-Agricola-Stipendien. Es gibt 3 Arten von Stipendien:
Das Grundstipendium richtet sich an Studienanfänger aus den so genannten DAC-Ländern (eine Liste der DAC-Länder ist hier abrufbar), um Personen aus Entwicklungsländern ein Studium zu ermöglichen.
Das Leistungsstipendium ist für leistungsstarke Studierende ab dem 3. Semester oder im Master-Studium.
Zur finanziellen Unterstützung eines studienbegleitenden Praktikums bei einem Unternehmen in Sachsen gibt es das Wirtschaftsstipendium.
Details zum Georgius-Agricola-Stipendium finden Sie hier.
Auch die Bundesregierung fördert begabte und leistungsfähige Studenten unabhängig von der Herkunft mit dem so genannten Deutschlandstipendium. Neben den Studienleistungen spielt gesellschaftliches Engagement eine Rolle bei der Stipendienvergabe. Das Stipendium wird zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von privaten Stiftern getragen. Auch die Hochschulen in Mittelsachsen, die TU Freiberg sowie die Hochschule Mittweida, bieten das Deutschlandstipendium an. Mehr zum Deutschlandstipendium können Sie hier lesen.
Fördermöglichkeiten für Ausländer, die in Deutschland studieren, forschen, ein Praktikum machen oder Deutsch lernen wollen, bietet auch der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD). Die Stipendien des DAAD richten sich in erster Linie an Studenten mit einem Bachelor-Abschluss, Doktoranden und Promovierte und werden für Studien- und Forschungsaufenthalte an Hochschulen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland vergeben. Im Rahmen mancher Programme werden auch Praktika gefördert. Mehr dazu finden Sie hier.
Internationale Studierende dürfen bis zu 140 volle bzw. 280 halbe Tage im Jahr ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder Ausländerbehörde als Arbeitnehmer arbeiten. Ein halber Tag ist dabei als maximal 4 Stunden Arbeitszeit definiert, mehr als 4 Stunden als ganzer Tag.
Alternativ kann die Arbeitszeit auch pro Woche berechnet werden: Sie dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche in den Vorlesungszeiten arbeiten. Diese werden als 2,5 Tage Arbeitszeit bewertet. In den Semesterferien können Sie auch Vollzeit arbeiten. Es werden dennoch nur 2,5 Tage Arbeitszeit pro Woche berechnet.
Praxissemester werden nicht auf das Arbeitszeitkontigent angerechnet.
Zusätzlich sind folgende Beschäftigungen erlaubt: als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft an der Hochschule, im Studierendenwerk oder in der Studierendenvertretung (AStA/STURA) oder Beschäftigungen in sehr engem Bezug zum Studium, z. B. an einem Institut. Solange das Studium nicht gefährdet ist, kann diese Tätigkeit zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden.
Auch für Studierende gilt der gesetzliche Mindestlohn. Er gilt nicht für Pflichtpraktika und Praktika, die bis zu drei Monate dauern.
ACHTUNG: Ein freiwilliges Praktikum wird als Arbeit gewertet, selbst wenn es unbezahlt ist. Vollzeitpraktika werden in der vorlesungsfreien Zeit mit 2,5 Tagen pro Woche angerechnet.
INFOBOX
Weitere Informationen rund um die Finanzierung des Studiums finden sich auf den Homepages der Universitäten. Sie beraten auch diesbezüglich. Die TU Freiberg hat beispielsweise hier dazu Informationen zusammengestellt, die Hochschule Mittweida hier.
Wichtige Ansprechpartner/Anlaufstellen:
SAMM - Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen
Tel.: +49 (0) 3731 799 -3697 | -4622
Mail: samm@landkreis-mittelsachsen.de
Web: https://welcome-mittelsachsen.de/
Besucheradresse:
Am Rotvorwerk 3
09599 Freiberg (Stadtteil Zug)