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Sind Sie visapflichtig und haben einen Ausbildungsplatz gefunden, können Sie ein spezielles Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung erhalten (§ 16a AufenthG). 

Sie können das Visum sowohl für eine schulische als auch eine betriebliche Berufsausbildung erhalten.

Außerdem besteht die Möglichkeit, ein Visum zur Ausbildungsplatzsuche zu erhalten.

Um ein Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Konkreter Ausbildungsplatz: Sie benötigen einen Ausbildungsplatz. Der Nachweis kann z. B. durch einen Ausbildungsvertrag erfolgen.

  • Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse: Oft werden Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 gefordert, damit sichergestellt ist, dass Sie der Ausbildung auch folgen können. Vom Nachweis kann abgesehen werden, wenn die Bildungseinrichtung die Sprachkenntnisse bereits geprüft hat oder ein vorbereitender Deutschkurs absolviert wird.

  • Nachweis des Lebensunterhalts: Sie müssen nachweisen, dass der Lebensunterhalt für die gesamte Dauer der Ausbildung gesichert ist (im Jahr 2025: 959 € pro Monat). Das kann beispielsweise durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung erfolgen. Erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung, kann diese als Nachweis ausreichend sein, wenn sie hoch genug ist. 

Möchten Sie eine betrieblich qualifizierte Berufsausbildung absolvieren, können Sie mit der Aufenthaltserlaubnis auch einen vorbereitenden Deutschsprachkurs in Deutschland besuchen. Er muss gezielt der Vorbereitung auf die Ausbildung dienen.

Der Aufenthaltstitel zu Ausbildungszwecken erlaubt auch eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden in der Woche. Diese muss aber unabhängig von der Ausbildung sein.

Das Visum erhalten Sie auf Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land. Die Ausstellung kann einige Zeit dauern. Sie müssen also rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn das Visum beantragen.

Um das Verfahren zu beschleunigen, kann der Ausbildungsbetrieb in Ihrem Namen ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde einleiten. Dazu finden Sie hier weitere Informationen.

Das Visum ist in der Regel auf 12 Monate befristet. Nach der Einreise müssen Sie daran denken, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Visums einen Aufenthaltstitel für die Ausbildung bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Dazu können Sie hier online einen Termin beantragen. Beachten Sie, dass das Antragsverfahren einige Zeit in Anspruch nimmt. Sie sollten daher etwa 2 bis 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit einen Termin ausmachen. Der Aufenthaltstitel wird in der Regel auf die Dauer der Ausbildung befristet.

ACHTUNG: Das Visum bzw. der Aufenthaltstitel sind an Ihren Ausbildungsbetrieb gebunden. Brechen Sie die Ausbildung ab oder wollen den Ausbildungsbetrieb wechseln, müssen Sie sich zwingend bei der Ausländerbehörde melden, um den Titel ändern zu lassen.

Haben Sie die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, besteht die Möglichkeit, bei der Ausländerbehörde einen Wechsel des Aufenthaltstitels zu beantragen. Die Antragstellung ist hier online möglich.

Liegt Ihnen ein Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung vor, können Sie beispielsweise einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit als Fachkraft erhalten. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für bis zu 18 Monate zu bekommen. Während dieser Zeit dürfen Sie jeder Art von Arbeit nachgehen.

Es besteht die Möglichkeit, ein Visum zur Ausbildungsplatzsuche in Deutschland zu erhalten. Dazu müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen:

  • Sie benötigen einen Schulabschluss mit Hochschulzugangsberechtigung. Ob das der Fall ist, können Sie in vielen Fällen über die Datenbank anabin hier ermitteln, die neben Hochschulabschlüssen auch ausländische Schulabschlüsse listet, die zum Hochschulzugang in Deutschland berechtigen.

  • Sie müssen Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 nachweisen können.

  • Sie dürfen nicht älter als 35 Jahre sein.

  • Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein (im Jahr 2025 959 € + 10 % Aufschlag). Das kann beispielsweise über ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung geschehen. 

Die Höchstaufenthaltsdauer für den Titel beträgt 9 Monate. Der Titel lässt sich nicht verlängern. Sie können in dem Zeitraum bis zu 20 Stunden die Woche einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Außerdem ist es Ihnen erlaubt, bis zu insgesamt 2 Wochen probezuarbeiten.

Haben Sie die Suche nach einem Ausbildungsplatz erfolgreich abgeschlossen, können Sie bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel zur Berufsausbildung beantragen.

INFOBOX

Wichtige Ansprechpartner/Anlaufstellen:

SAMM - Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen
Tel.: +49 (0) 3731 799 -3697 | -4622
Mail: samm@landkreis-mittelsachsen.de   
Web: https://welcome-mittelsachsen.de/  
Besucheradresse:
Am Rotvorwerk 3
09599 Freiberg (Stadtteil Zug)

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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