Bild Rechte Pflichten

Um erfolgreich auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig zu sein, ist es wichtig, die grundlegenden arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie Rechte und Pflichten zu kennen. 

In Deutschland gelten eine Vielzahl an Arbeitnehmerrechten und -pflichten, die sowohl durch das Grundgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als auch durch spezifische Arbeitsgesetze und Tarifverträge geregelt sind. 

Für eine Beschäftigung ist ein Arbeitsvertrag erforderlich. Er regelt die rechtlichen Grundlagen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Punkte, die im Arbeitsvertrag typischerweise geregelt werden, sind:

  • Beginn des Arbeitsverhältnisses

  • Arbeitsort

  • Arbeitszeit

  • Tätigkeitsbeschreibung

  • Vergütung

  • Urlaub

  • Krankheit

  • Kündigung

  • Probezeit
     

Die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden hängt vom Arbeitgeber, von den Aufgaben und der Branche ab. In vielen Unternehmen arbeiten Arbeitnehmer ca. 40 Stunden pro Woche verteilt auf 5 Tage

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Der gesetzliche Mindestanspruch auf bezahlten Urlaub beträgt bei einer 5-Tage-Arbeitswoche 20 Tage. Viele Unternehmen gewähren aber mehr Urlaubstage.

In Deutschland gibt es eine Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2025 12,82 € pro Stunde.

Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf eine regelmäßige und pünktliche Entlohnung, die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt ist.

Das Gehalt, dass üblicherweise in einem Arbeitsvertrag aufgeführt ist, ist höher als die Summe, die monatlich an Sie überwiesen wird. Man unterscheidet zwischen Brutto- und Nettogehalt. Der Grund dafür ist, dass der Arbeitgeber vom Bruttogehalt Steuern und Pflichtversicherungen für den Arbeitnehmer abführt. Er bezahlt für Sie:

  • Lohnsteuer,

  • Krankenversicherung,

  • Arbeitslosenversicherung,

  • Pflegeversicherung,

  • Rentenversicherung.

Wurde Ihnen mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine konkrete Beschäftigung erlaubt, ist Ihr Aufenthaltstitel an einen Arbeitgeber und Arbeitsbedingungen gebunden. Wenn sich daran etwas ändert, muss der Aufenthaltstitel angepasst werden. Dann ist von der Ausländerbehörde eine erneute Zustimmung einzuholen. 

Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für maximal 6 Wochen.

Sie sind als Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Krankheit unverzüglich mitzuteilen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, falls die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert. 

Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Wenn nicht durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etwas anderes geregelt ist, beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen.

Ein Arbeitgeber kann nur begründet kündigen. Gründe können betriebsbedingter, verhaltensbedingter oder personenbedingter Natur sein.

Die Kündigungsfristen, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, sind üblicherweise im Arbeitsvertrag geregelt. 

Dem Arbeitsverhältnis geht in der Regel eine Probezeit voraus. Unbefristete Arbeitsverträge können eine Probezeit von bis zu 6 Monaten enthalten. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

Besonderen Kündigungsschutz genießen Arbeitnehmer z. B. bei Schwangerschaft oder in Elternzeit.

Weitere typische Rechte, die Sie als Arbeitnehmer haben, sind:

  • Anspruch auf Elternzeit und Schutzfristen für Schwangere, Mütter und Väter nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und Mutterschutzgesetz (MuSchG). Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen besonderen Schutz durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das eine Freistellung von der Arbeit und Schutz vor Benachteiligung gewährleistet.

  • Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Herkunft oder sexueller Orientierung ist verboten.

  • Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

  • Der Arbeitgeber muss die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz schützen, z. B. durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen.

  • Der Arbeitnehmer hat Rechte bezüglich der Verarbeitung seiner persönlichen Daten durch den Arbeitgeber, z. B. nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

  • Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung sowie auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag.

Weitere typische Pflichten, die Sie als Arbeitnehmer haben, sind:

  • Der Arbeitnehmer muss die vertraglich vereinbarte Arbeit im festgelegten Umfang und mit der erforderlichen Sorgfalt leisten.

  • Der Arbeitnehmer muss regelmäßig und pünktlich zur Arbeit erscheinen und anwesend sein.

  • Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitskraft nicht ohne wichtigen Grund zurückhalten oder unentschuldigt fernbleiben.

  • Der Arbeitnehmer muss mit dem Arbeitgeber kooperieren, insbesondere bei der Vereinbarung von Arbeitszeiten oder -bedingungen.

  • Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Betriebsgeheimnisse zu wahren und keine vertraulichen Informationen weiterzugeben.

  • Der Arbeitnehmer muss den Weisungen des Arbeitgebers folgen, sofern diese rechtmäßig sind.

  • Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, korrekte Arbeitszeitnachweise zu führen, falls dies erforderlich ist.

  • Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf seine eigene Gesundheit und Sicherheit zu achten und Vorschriften zu befolgen.

  • Der Arbeitnehmer hat eine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber und muss vertrauliche Informationen wahren.

  • Der Arbeitnehmer muss alle vertraglichen Vereinbarungen einhalten, z. B. Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen.

  • Der Arbeitnehmer darf keine eigenen Interessen verfolgen, die im direkten Wettbewerb zum Arbeitgeber stehen.

INFOBOX

Wichtige Ansprechpartner/Anlaufstellen:

SAMM - Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen
Tel.: +49 (0) 3731 799 -3697 | -4622
Mail: samm@landkreis-mittelsachsen.de   
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Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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