Bild Förderung Geld

Finanzielle Fördermöglichkeiten für die berufliche Anerkennung gibt es für in Deutschland wohnhafte Personen mit Bleibeperspektive

Wer arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet ist, kann sich finanziell von der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter unterstützen lassen. Die Kosten für die Anerkennung können aus dem Vermittlungsbudget und mögliche Qualifizierungen mit Bildungsgutscheinen finanziert werden. 

Voraussetzung ist, dass die Qualifizierung und ihr Anbieter nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen ist. Weitere Informationen dazu finden sich hier.

Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Förderung sind der Anerkennungszuschuss und die Qualifizierungsförderung. Sie richten sich an in Deutschland Erwerbstätige mit geringem Einkommen (derzeit weniger als 32.000 € brutto im Jahr) und an Erwerbslose, die keine andere Förderung in Anspruch nehmen können. Folgende Zuschüsse können dabei gewährt werden:

  • Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens Kosten von bis zu 600 €.

  • Für Qualifikationsanalysen Kosten von bis zu 1.200 €.

  • Für Qualifizierungsmaßnahmen Kosten von bis zu 3.000 €.

Für die Qualifizierungsförderung muss bereits das Anerkennungsverfahren durchlaufen und eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt worden sein.

Weitere Informationen zum Anerkennungszuschuss und zur Qualifizierungsförderung sowie das Antragsformular finden Sie hier.

INFOBOX

Wichtige Ansprechpartner/Anlaufstellen:

SAMM - Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen
Tel.: +49 (0) 3731 799 -3697 | -4622
Mail: samm@landkreis-mittelsachsen.de   
Web: https://welcome-mittelsachsen.de/  
Besucheradresse:
Am Rotvorwerk 3
09599 Freiberg (Stadtteil Zug)

Service Footer Image

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Service Footer Image