Der Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt für Asylsuchende ist eingeschränkt möglich.
Der Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt für Asylsuchende ist eingeschränkt möglich.
Personen im Asylverfahren stehen Möglichkeiten zur Qualifizierung und Weiterbildung offen.
Asylbewerbern stehen eine Reihe von Fördermaßnahmen offen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.