
Asylbewerber haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung und Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts und anderer grundlegender Bedürfnisse. Das gilt auch, wenn sie in Ausbildung sind.
Als finanzielle Unterstützung in der schulischen Ausbildung oder während eines Studiums können Personen mit Aufenthaltsgestattung unter Umständen Leistungen der Bundesausbildungsförderung (BAföG) erhalten. Das ist allerdings nur möglich, wenn sich die Person bereits seit 5 Jahren in Deutschland aufgehalten hat und in dieser Zeit erwerbstätig war oder aber ein Elternteil während der letzten 6 Jahre für insgesamt 3 Jahre diese Voraussetzung erfüllt hat.
Mehr zum BAföG findet sich hier.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können sowohl während einer betrieblichen Berufsausbildung als auch einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums durchgängig Asylbewerberleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen.
Innerhalb der ersten 36 Monate des Aufenthalts besteht Anspruch auf Grundleistungen. Anschließend richtet sich die Höhe der Leistungen an der normalen Sozialhilfe. Reicht bei einer betrieblichen Ausbildung das Ausbildungsgehalt nicht zur Lebensunterhaltssicherung aus, besteht weiterhin Anspruch auf Asylbewerberleistungen.
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