Bild Weiterbildung

Eine Ausbildung, ein Studium oder eine Arbeit setzt unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Bedingungen eine entsprechende Qualifikation voraus. Personen mit Aufenthaltsgestattung können an Maßnahmen teilnehmen, die der Sprachförderung und Berufsorientierung bzw. der beruflichen Integration dienen.

Des Weiteren gibt es Optionen zur beruflichen Weiterbildung.

Den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern auch Praktika, wozu sich hier mehr Informationen finden.

Sprachförderung

Personen mit Aufenthaltsgestattung können an den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teilnehmen. Sie vermitteln Deutschkenntnisse bis zum Niveau B1 sowie Wissen über das Leben in Deutschland

Die Teilnahme ist direkt beim BAMF zu beantragen. Sie ist für Personen mit Aufenthaltsgestattung kostenfrei. Zu einem Integrationskurs kann man auch verpflichtet werden. 

Mehr Informationen zu den Integrationskursen finden sich hier.

Berufssprachkurse dienen der Verbesserung der Kenntnisse der deutschen Sprache und legen den Fokus dabei auf die Verständigung am Arbeitsplatz. Sie sind ein Angebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). 

Bei einem Jahreseinkommen von unter 20.000 € ist die Teilnahme kostenlos. Über die Teilnahmeberechtigung entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.

Weitere Informationen zu Berufssprachkursen finden sich hier.

Ein weiteres Angebot des BAMF sind Job-Berufssprachkurse (Job-BSK) direkt in einem Unternehmen. Es handelt sich um konkret arbeitsplatzbezogene, flexible Sprachkurse mit kurzer Laufzeit. Sie werden für die Bedürfnisse von Betrieb und Beschäftigten maßgeschneidert. Bei einem Jahreseinkommen von unter 20.000 € ist die Teilnahme kostenlos.

Ausführliche Informationen dazu finden sich hier.

Berufliche Orientierung

Eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ist für Personen gedacht, die noch nicht wissen, welcher Beruf zu ihnen passt. Sie sollen verschiedene Berufe und Betriebe kennenlernen und sich ausprobieren können, darüber hinaus Praxiserfahrungen sammeln und soziale Fähigkeiten verbessern. Die Teilnahme ist kostenlos. Es handelt sich um ein Angebot der Agentur für Arbeit. 

Voraussetzung ist, dass sich die Person mit Aufenthaltsgestattung bereits seit 15 Monaten in Deutschland aufhält.

Weitere Informationen finden sich hier.

Für Personen mit Aufenthaltsgestattung, die keine Ausbildungsreife haben, ist eventuell eine Einstiegsqualifizierung eine Option. Sie dient dazu, an eine etwaige spätere Ausbildung in einem Betrieb heranzuführen. Es handelt sich um ein Praktikum, das sechs bis zwölf Monate dauert. Die Inhalte orientieren sich am ersten Ausbildungsjahr und können auf eine spätere Ausbildung angerechnet werden. 

Zur Teilnahme muss die Zustimmung der Ausländerbehörde eingeholt werden. Es ist ein Mindestaufenthalt von 3 Monaten notwendig.

Weitere Informationen sind hier abrufbar.

Die Assistierte Ausbildung ist ein Angebot der Agentur für Arbeit und hilft Personen mit Förderbedarf dabei, in Ausbildung zu kommen und diese erfolgreich abzuschließen. Sie besteht aus einer ausbildungsvorbereitenden und einer ausbildungsbegleitenden Phase. Die Teilnahme ist kostenfrei

Die ausbildungsbegleitende Phase steht Personen mit Aufenthaltsgestattung erst nach einem 15-monatigen Aufenthalt offen.

Weitere Informationen finden sich hier.

Die „Maßnahme beim Arbeitgeber“ (MAG) ist ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Sie dient dazu, Einblick in Betriebe zu erhalten, berufliche Tätigkeiten auszuprobieren und Kontakte zu Arbeitgebern zu knüpfen. Sie kann von wenigen Tagen bis ein paar Wochen dauern.

Die MAG steht Personen mit Aufenthaltsgestattung offen, wenn sie arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind.

Weitere Informationen finden sich hier.

„Perspektiven für junge Flüchtlinge“ (PerjuF) ist eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit, die sich an junge Menschen ohne Ausbildung richtet, die die Schulpflicht bereits erfüllt haben. Ihnen werden Kenntnisse über den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vermittelt, um sich für eine passende Ausbildung entscheiden zu können. Dabei arbeiten sie u. a. in verschiedenen Betrieben, um ihre Fähigkeiten zu erproben.

Weitere Informationen finden sich hier.

Arbeitsgelegenheiten dienen dazu, berufliche Erfahrungen zu sammeln, zusätzliche Kenntnisse zu erwerben und neue berufliche Tätigkeiten auszuprobieren. Sie können die Chancen verbessern, eine Arbeit zu finden. Mehr dazu findet sich hier.

Wem das Arbeiten erlaubt werden kann, kann auch eine berufliche Weiterbildung absolvieren. Das können beispielsweise sein:

  • Eine Anpassungsweiterbildung, um bestehende berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erhalten oder zu erweitern.

  • Eine Umschulung, um einen neuen beruflichen Abschluss zu erlangen.

  • Maßnahmen zum Berufsabschluss, die etwa auf das Nachholen einer Abschlussprüfung vorbereiten.

  • Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen, wobei Weiterbildungen abschnittsweise in einzelnen Einheiten absolviert werden und in der Summe zu einem Berufsabschluss führen.

Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, können ggf. über die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Dazu finden sich hier Informationen.

Freiwilligendienst

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein praktisches Bildungs- und Orientierungsangebot. Es richtet sich an junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und jünger als 27 Jahre sind. Das FSJ kann beispielsweise in den Bereichen Altenhilfe, Behindertenhilfe, Gesundheitswesen, Kultur, Denkmalpflege, Sport, Politik oder Pädagogik abgeleistet werden.

Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate. Teilnehmer erhalten ein monatliches Taschengeld. Leistungen im Freiwilligendienst werden auf Asylbewerberleistungen angerechnet, es gelten Freibeträge für das Taschengeld.

Eine Arbeitserlaubnis durch die Ausländerbehörde ist erforderlich. Personen mit Beschäftigungsverbot können daher keinen Freiwilligendienst leisten. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit muss nicht eingeholt werden.

Mehr zum FSJ in Sachsen findet sich hier.

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FSJ) ist ein praktisches Bildungs- und Orientierungsangebot im Bereich Natur und Umwelt. Es richtet sich an junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und jünger als 27 Jahre sind. Das FSJ kann beispielsweise in der Forstwirtschaft, dem Garten- und Landschaftsbau oder dem Natur- und Umweltschutz abgeleistet werden.

Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate. Teilnehmer erhalten ein monatliches Taschengeld. Leistungen im Freiwilligendienst werden auf Asylbewerberleistungen angerechnet, es gelten Freibeträge für das Taschengeld. 

Eine Arbeitserlaubnis durch die Ausländerbehörde ist erforderlich. Personen mit Beschäftigungsverbot können daher keinen Freiwilligendienst leisten. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit muss nicht eingeholt werden.

Mehr zum FÖJ in Sachsen findet sich hier.

Der Bundesfreiwilligendienst ist eine Möglichkeit, sich für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Er eignet sich auch, um praktisch tätig zu sein, Berufsfelder kennenzulernen und sich beruflich zu orientieren.

In der Regel wird der Bundesfreiwilligendienst für 12 Monate geleistet. Er steht allen offen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Es gibt keine Altersbegrenzung

Die Teilnehmer erhalten ein Taschengeld von bis zu 644 € im Monat. Leistungen im Freiwilligendienst werden auf Asylbewerberleistungen angerechnet, es gelten Freibeträge für das Taschengeld.

Eine Arbeitserlaubnis durch die Ausländerbehörde ist erforderlich. Personen mit Beschäftigungsverbot können daher keinen Freiwilligendienst leisten. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit muss nicht eingeholt werden.

Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst finden sich hier.

INFOBOX

Wichtige Ansprechpartner/Anlaufstellen:

SAMM - Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen
Tel.: +49 (0) 3731 799 -3697 | -4622
Mail: samm@landkreis-mittelsachsen.de   
Web: https://welcome-mittelsachsen.de/  
Besucheradresse:
Am Rotvorwerk 3
09599 Freiberg (Stadtteil Zug)

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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