KI-generiertes Bild Arbeitsgelegenheiten

Gemäß § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sollen Arbeitsgelegenheiten in Gemeinschaftsunterkünften zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden. Ausgeschlossen hierbei sind Tätigkeiten zur Selbstversorgung des Leistungsberechtigten.

Außerdem sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient.

Arbeitsgelegenheiten dienen außerdem als Chance für die Migranten, erste Arbeits- und Integrationserfahrungen in Deutschland zu sammeln und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. 

Die Einsatzgebiete können sich auch an den Interessen der Teilnehmer orientieren.

Maßnahmeträger können Betreiber von Einrichtungen zur Unterbringung von Geflüchteten und staatliche, kommunale oder gemeinnützige Träger im Landkreis Mittelsachsen sein.

Als Teilnehmer geeignet sind arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind. 

AGHs können zu jedem Zeitpunkt im Jahr beginnen. 

Die Arbeitszeit von 20 – 25 Stunden pro Woche sollte eingehalten werden. 

Sollte eine Förderung der Bereitstellung einer AGH nach Kommunalintegrationsarbeitsverordnung (KomIntAVO) erfolgen, sind die Bedingungen der Antragsstellung zu beachten.

Träger der Maßnahmen müssen bei der Ausländer- und Asylbehörde – Bereich Unterbringung und Integration – des Landkreises Mittelsachsen einen „Antrag auf Beschäftigung eines Teilnehmers in einer internen oder externen AGH gemäß § 5 AsylbLG“ stellen. Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeitsgelegenheit einzureichen.

Wird dieser bewilligt, muss eine Teilnahmevereinbarung zwischen Maßnahmenträger und Teilnehmer geschlossen werden. Für die zu leistende Arbeit zahlt der Träger der Maßnahme 0,80 EUR je Stunde, soweit der Leistungsberechtigte nicht im Einzelfall höhere notwendige Aufwendungen nachweist, die ihm durch die Wahrnehmung der Arbeitsgelegenheit entstehen.

Es besteht außerdem die Möglichkeit einer Verpflichtung zur Teilnahme der leistungsberechtigten Person durch die Ausländer- und Asylbehörde. 

Darüber hinaus haben die Träger noch die Möglichkeit, eine Förderung gemäß § 11 Absatz 4 Nummer 4 über die Kommunalintegrationsarbeitsverordnung (KomIntAVO) zu beantragen. Pro bereitgestellter AGH kann eine Förderung von bis zu maximal 500 EUR beantragt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie anerkannte Religionsgemeinschaften und deren Untergliederungen. 

Innerhalb dieser Förderung können beispielsweise Personalkosten für Anleiter sowie Sachkosten (Material, Arbeitskleidung oder Werkzeuge) abgerechnet werden. Die 0,80 EUR Aufwandsentschädigung sind nicht über die Förderung nach § 11 Absatz 4 Nummer 4 KomIntAVO förderfähig!

Der Förderantrag ist ebenfalls bei der Ausländer- und Asylbehörde – Bereich Unterbringung und Integration – des Landkreises Mittelsachsen einzureichen. Der Fördermittelantrag muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeitsgelegenheit gestellt werden. Die Antragstellung für das laufende Jahr ist bis zum 30. September möglich.

1) In den Unterbringungseinrichtungen (sog. interne Arbeitsgelegenheiten):

Hauswirtschaft

  • Hausmeisterhilfen

  • Reinigungsarbeiten

  • Pflege Außenanlagen

Unterstützung der Mitbewohner

  • Sprachmittler

  • Begleitung bei Behördengängen

 

2) Bei kommunalen, gemeinnützigen oder staatlichen Trägern (sog. externe Arbeitsgelegenheiten):

Landschaftspflege

  • Grünanlagenpflege

  • Anbringen von Beschilderung

  • Pflege von Rad- und Fußwegen

  • Unkrautbeseitigung

  • Beseitigung von Unrat

  • Verschönerung des Stadtbildes

  • Sauberhaltung Randbereiche von Gewässern

  • Waldarbeiten

  • Außenanlagen Kitas, Schulen und Spielplätzen

  • Sortierung von Abbruchmaterialien

  • Hilfeleistungen beim Winterdienst

  • Farbanstriche

Soziales (Helfertätigkeiten, angelehnt an die Einsatzgebiete der ehemaligen Zivildienstleistenden)

  • Kitas, Schulen, Förderschulen, Pflegeheime, Behindertenwerkstätte, Behindertenwohnheime, Therapieeinrichtungen, Krankenhäuser, Jugendeinrichtungen, Tierheime

  • Religiöse Einrichtungen

  • Fahrradwerkstätte, Tafeln, Möbelbörsen, Kleiderkammern

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten (Helfertätigkeiten)

  • Unterstützung bei Stadtfesten

INFOBOX

Wichtige Ansprechpartner/Anlaufstellen:

Bereich Unterbringung und Integration
Frau Tanja Schrenk
Tel.: 03731/799-3411
Mail: Integration@landkreis-mittelsachsen.de 
https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/bereich-unterbringung-und-integration.html 

SAMM - Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen
Tel.: +49 (0) 3731 799 -3697 | -4622
Mail: samm@landkreis-mittelsachsen.de   
Web: https://welcome-mittelsachsen.de/  
Besucheradresse:
Am Rotvorwerk 3
09599 Freiberg (Stadtteil Zug)

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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