Die Asylbewerberleistungen werden direkt auf eine Bezahlkarte - die SocialCard - gezahlt.

Es handelt sich um eine Prepaid-Bezahlkarte von VISA, die kein Bankkonto benötigt.  Die Zahlung erfolgt automatisch und digital zu den festgelegten Zeiten, sodass man nicht mehr persönlich zur Behörde oder Kasse gehen muss.

Die SocialCard kann als Plastikkarte oder digital über das eigene Smartphone genutzt werden. Sobald Geld auf die SocialCard geladen wurde, kann es sofort bundesweit genutzt werden. Die SocialCard hat keinen Kreditrahmen. Das heißt, man kann nur ausgeben, was auf der Karte verfügbar ist. Mit der SocialCard kann man bezahlen und Bargeld abheben. 

Um alle Funktionen der Karte nutzen zu können, ist es notwendig, dass sich der Kartennutzer im Online-Portal oder der My SocialCard-App registriert. Das Online-Portal ist für die Nutzung über ein Smartphone optimiert. Kartennutzer können es direkt mit ihrem Handy aufrufen. Die Anmeldedaten (Benutzername und Passwort) aus der My SocialCard App gelten ebenfalls für das Online-Portal. 

Im Folgenden finden sich einige Anwendungshinweise zur Karte:

Der Kartennutzer hat sowohl in der My SocialCard App als auch im Online-Portal www.socialcard.de die Möglichkeit, seinen aktuellen Guthabenstand einzusehen. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

1. Login auf: https://portal.socialcard.de bzw. in der App.

2. Direkt in der Übersicht unter „Verfügungsrahmen“ (Online-Portal) bzw. „Dashboard“ (App) findet der Kartennutzer sein aktuelles Guthaben.

Der Auftrag zu Kartensperre kann nur vom Kartennutzer erteilt werden. Dies kann der Kartennutzer direkt in der My SocialCard App oder im Online-Portal tun. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

1. Login auf: https://portal.socialcard.de bzw. in der App.

2. Direkt in der Übersicht unter „Kartenstatus“ (Online-Portal) bzw. „Kartendetails“ (App) kann der Kartennutzer seine Karte selbstständig sperren.

Alternativ kann die Karte vom Kartennutzer telefonisch über 116 116 gesperrt werden. Hier muss er seine 19-stellige Kartennummer bereithalten. Die 19-stellige Kartennummer ist im Online-Portal ersichtlich (ganz oben, neben dem Namen) bzw. in der My SocialCard App unter „Karten“. Sollte dem Kartennutzer die Kartennummer nicht vorliegen, kann die Hotline die Karte nicht sperren. In diesem Fall muss sich der Kartennutzer an seine kartenausgebende Stelle wenden.

Sollte eine SocialCard verloren gegangen, gestohlen worden oder defekt sein, so muss sich der Kartennutzer zuerst an die kartenausgebende Stelle wenden, um anschließend eine Karte direkt vor Ort zu erhalten.

Der Kartennutzer kann den Benutzernamen, sofern er diesen vergessen hat, selbst online abfragen: https://portal.socialcard.de/login-recovery

Nach dem Ausfüllen und Absenden des Antrags wird der Benutzername direkt per E-Mail an die hinterlegte E-Mailadresse zugesandt.

Die E-Mail-Adresse kann der Kartennutzer selbst online abfragen:

1. Login auf: https://portal.socialcard.de 

2. Unter dem Punkt „Sicherheit“ kann der Kartennutzer selbständig seine Daten einsehen und auch ändern.

Sollte der Kartennutzer sich nicht einloggen können, weil er seine Zugangsdaten nicht kennt und keinen Zugriff auf die E-Mail-Adresse hat, an die die Daten „Benutzername vergessen“ bzw. „Passwort vergessen“ gesendet werden, muss er sich eine Ersatzkarte bei der kartenausgebenden Behörde ausstellen lassen und sich dann neu in der App bzw. im Online-Portal registrieren.

Die PIN erhält der Kartennutzer zusammen mit seiner Plastikkarte in einem verschlossenen Umschlag. Der Kartennutzer kann die PIN jederzeit online abfragen. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

1. Login auf: https://portal.socialcard.de bzw. in der App.

2. Unter dem Punkt „PIN-Verwaltung“ (Online-Portal) bzw. „PIN anzeigen“ (App) kann der Kartennutzer jederzeit selbstständig seine PIN abfragen.

Sollte die Karte durch zu viele Fehlversuche der PIN gesperrt sein, kann der Kartennutzer den PIN-Fehlbedienungszähler im Online-Portal selbst zurücksetzen.

1. Login auf: https://portal.socialcard.de.

2. Direkt in der Übersicht unter „Kartenstatus“ kann der Kartennutzer den PIN-Fehlbedienungszähler zurücksetzen.

Alternativ kann er sich an die kartenausgebende Stelle (z. B. Sozialamt) wenden, die den PIN-Fehlbedienungszähler ebenfalls zurücksetzen kann.

Nach dem Entsperren der Karte kann der Kartennutzer seine Karte wieder verwenden. Dabei ist es erforderlich, dass die korrekte PIN eingegeben wird. Es wird empfohlen, die Karte beim Bezahlen im Geschäft in das Terminal zu stecken, anstatt kontaktlos zu zahlen.

Die PIN hat sich durch das Zurücksetzen nicht geändert. Es gilt nach wie vor die PIN, die bei der Kartenausgabe dem Kartennutzer mitgeteilt wurde und im Online-Portal bzw. in der App sichtbar ist.

Eine Übersicht seiner Transaktionen kann der Kartennutzer selbstständig in der My SocialCard App oder im Online-Portal einsehen. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

1. Login auf: https://portal.socialcard.de bzw. in der App.

2. Unter dem Punkt „Umsätze“ (Online-Portal) bzw. „Transaktionen“ (App) kann der Kartennutzer jederzeit selbstständig seine Transaktionen einsehen und herunterladen.

Neue Zahlungsempfänger können im Online-Portal angefragt werden. Die Anfrage und Entscheidung über eine Freischaltung obliegt ausschließlich der kartenausgebenden Behörde. Wir haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit und die Entscheidung. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

1. Login auf: https://portal.socialcard.de 

2. Unter dem Punkt „Zahlungsempfänger“ kann der Kartennutzer eine Anfrage an die kartenausgebende Behörde einreichen.

Wenn Angaben von Zahlungsempfängern geändert werden sollen, muss sich der Kartennutzer an die kartenausgebende Stelle wenden.

Alle Gutschriften zugunsten der jeweiligen SocialCard kann der Kartennutzer im Online-Portal (im Bereich „Umsätze“) und in der My SocialCard App (unter „Transaktionen“) einsehen.

Für die Beladung der Karte ist die kartenausgebende Stelle zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die kartenausgebende Stelle.

Wichtige Ansprechpartner/Anlaufstellen:

Ausländer- und Asylbehörde
Bereich Asylbewerberleistungen
Hotline: 03731 799-3600
Mail:  auslaenderbehoerde@landkreis-mittelsachsen.de 
Web: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/bereich-asylbewerberleistungen.html 
Besucheradresse:
Dr.-W.-Külz-Straße 16
09618 Brand-Erbisdorf

Service Footer Image

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Service Footer Image