Bild Kinder Kita und Schule

In Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Selbstverständlich müssen auch alle Kinder und Jugendlichen, die in Mittelsachsen wohnhaft sind, eine Schule besuchen. Die Herkunft spielt dabei keine Rolle. Wer nicht zur Schule geht, kann sogar bestraft werden. Im Bundesland Sachsen gilt eine Schulpflicht von 9 Jahren sowie eine Berufsschulpflicht von 3 Jahren. Die Einschulung erfolgt üblicherweise im 6. oder 7. Lebensjahr. Der Schulbesuch ist kostenfrei.

Vor der Schule können Kinder eine Kindertageseinrichtung (umgangssprachlich als Kita bezeichnet) besuchen. Alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr haben in Deutschland ein Anrecht auf Betreuung und Förderung in einer Kita. Das ermöglicht den Eltern, einer Beschäftigung nachzugehen.

Im Landkreis Mittelsachsen gibt es in jeder Stadt und Gemeinde Kindertagesstätten. Außerdem bieten zahlreiche Kindertagespflegepersonen individuelle Betreuungsangebote für Kinder im Alter von bis zu 3 Jahren an. Über die Vergabe freier Betreuungsplätze entscheiden die Kita-Träger. Entsprechend müssen die Eltern Kontakt mit der Kita aufnehmen und erfragen, ob es freie Plätze gibt.

Eine Übersicht aller Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen im Landkreis Mittelsachsen samt Kontaktdaten bietet das Kita-Informationssystem. Das lässt sich online hier aufrufen.

Bei Fragen zur Kindertagesbetreuung berät auch das Referat Kindertagesbetreuung und Förderung. Es ist hier zu erreichen. 

Viele Fragen zu Kindertagesstätten beantwortet Ihnen der „Bildungswegweiser Kita“, den Sie hier auf der Website abrufen können. Er steht neben Deutsch auch auf Englisch, Arabisch, Persisch, Russisch, Französisch sowie Spanisch zur Verfügung.

In Mittelsachsen gibt es 73 Grundschulen, 29 Oberschulen, 13 Gymnasien, 14 Förderschulen sowie 13 Berufsschulen. Ein Überblick über alle Schulen findet sich hier online.

Für die Anmeldung zur Schule sind die Eltern der Kinder verantwortlich. Der konkrete Anmeldeprozess ist vom Wohnort abhängig. 

Wenn ein Kind schulpflichtig wird (mit ca. 6 Jahren), müssen die Eltern es ein Jahr vor Einschulung an der Grundschule anmelden. Mit der Anmeldung zur Grundschule ist eine ärztliche Untersuchung, die so genannte Schulaufnahmeuntersuchung, vorgeschrieben.

Um den schulischen Erfolg von ausländischen Kindern sicherzustellen, insbesondere bei noch fehlenden Deutschkenntnissen, verläuft die schulische Integration im Bundesland Sachsen in 3 Etappen ab:

  • Zunächst findet Unterricht in Vorbereitungsklassen statt,

  • Anschließend wird der Unterricht in Vorbereitungsklassen fortgeführt und es erfolgt die Teilintegration in Regelklassen,

  • Abschließend erfolgt die Integration in Regelklassen mit zusätzlicher Förderung.

Das Bundesland Sachsen bietet ein Online-Anmeldeverfahren für neueingereiste Schüler an, die bereits schulpflichtig sind. Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, deren Herkunftssprache nicht Deutsch oder nicht ausschließlich Deutsch ist, melden sich ab dem zweiten Schulhalbjahr über ein Online-Portal an. Dazu werden Dokumente wie Geburtsurkunde, Impfausweis oder Unterlagen zum bisherigen Schulbesuch benötigt. 

Allgemeine Informationen zum Schulsystem in Sachsen, zu den Schulformen, zu den Bildungsinhalten, zu Förderprogrammen etc. sind unter https://www.schule.sachsen.de/ abrufbar.

Viele Fragen rund um die Schule beantwortet Ihnen außerdem der „Bildungswegweiser Schule“, den Sie hier auf der Website abrufen können. Er steht neben Deutsch auch auf Englisch, Arabisch, Persisch, Russisch, Französisch sowie Spanisch zur Verfügung.

INFOBOX

Wichtige Ansprechpartner/Anlaufstellen:

SAMM - Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen
Tel.: +49 (0) 3731 799 -3697 | -4622
Mail: samm@landkreis-mittelsachsen.de  
Web: https://welcome-mittelsachsen.de/
Besucheradresse:
Am Rotvorwerk 3
09599 Freiberg (Stadtteil Zug)

Service Footer Image

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Service Footer Image