
Ehrenamtliche Flüchtlingspaten unterstützen Geflüchtete bei Problemen im Alltag.
Wie die Unterstützung konkret aussieht, wird von den Paten und Hilfesuchenden selbst festgelegt. Das kann z. B. die Begleitung zu Behördengängen, eine gemeinsame Freizeitgestaltung oder Hilfe bei der Wohnungssuche sein.
Flüchtlingspaten können eine Ehrenamtsvereinbarung abschließen. Damit sind sie über den Landkreis Mittelsachsen haft- und unfallversichert.
Voraussetzung für die Ehrenamtsvereinbarung ist ein polizeiliches Führungszeugnis, dass mit einem Schreiben des Bereichs Unterbringung und Integration kostenlos beantragt werden kann.
Flüchtlingspaten können auch eine Förderung beantragen.