Hier erfahren Sie, wie Sie als Ehrenamtler Förderung beantragen können und wie die Bewilligung und Auszahlung erfolgt.

Ehrenamtliche Flüchtlingspatenschaft – Aufwandsentschädigung bis zu 40 € pro Monat

Ehrenamtliche Sprachmittlung - Aufwandsentschädigung bis zu 40 € pro Monat

Ehrenamtlich getragene Initiativen/Projekte – Zuschuss bis zu 3.500 € pro Jahr

Ehrenamtlich getragene Sprachkurse – Zuschuss bis zu 500 € pro Kurs

 

Das Antragsformular ist für die jeweilige Maßnahme auszufüllen und bei der Ausländer- und Asylbehörde, Bereich Unterbringung und Integration einzureichen. Gern auch per Mail an Integration@landkreis-mittelsachsen.de

Eine Bewilligung gilt jeweils für ein Kalenderjahr und Anträge können auch unterjährig gestellt werden. Ausführliche Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie in den entsprechenden Merkblättern. 

Nach Antragseingang erfolgt eine Prüfung und bei Bedarf Rücksprache. Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Zu diesem gehören folgende Formulare:

  • Auszahlungsantrag – muss für jede Auszahlung eingereicht werden

  • Rechtsbehelfsverzicht – nur bei Auszahlungen innerhalb der Widerspruchsfrist

  • Verwendungsnachweis – Abgabe nach Projektende

  • Merkblatt – für die jeweilige Maßnahme

  • Datenschutzhinweise – zum Verbleib für Ihre Akten

In den Anlagen des Zuwendungsbescheides oder online finden Sie den Auszahlungsantrag. Dieser muss ausgefüllt und unterschrieben in der Behörde eingehen, um entsprechende Zahlungen zu veranlassen. 

Auszahlungen können erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist. Die Bestandskraft tritt nach Ablauf der Widerspruchsfrist ein, d. h. 4 Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides. Möchten Sie die Auszahlung unmittelbar nach Erteilung des Bescheides, so wird das Dokument „Rechtsbehelfsverzicht“ benötigt. 

Sie müssen gegenüber der Bewilligungsbehörde (Landratsamt Mittelsachsen) nachweisen, dass Sie die Fördermittel dem Zuwendungszweck entsprechend eingesetzt haben. Das Dokument Verwendungsnachweis beinhaltet einen Sachbericht sowie einen zahlenmäßigen Nachweis. 

Anlagen zum Verwendungsnachweis:

Für ehrenamtliche Sprachmittler: Einsatznachweisliste

  • Als Durchführungsnachweis werden alle Sprachmittlereinsätze in der Einsatzliste dokumentiert

Für ehrenamtliche Sprachkurse: Teilnehmerliste 

  • Als Durchführungsnachweis müssen die Teilnehmer des Sprachkurses bei den mindestens ersten drei Kurseinheiten die Anwesenheit per Unterschrift bestätigen

Für ehrenamtliche Projekte: Auszahlungsliste an ehrenamtliche Helfer

  • Es besteht die Möglichkeit, ehrenamtlichen Helfern in Projekten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von max. 40 € pro Monat zu zahlen

  • Entsprechende Zahlungen sind im Dokument zu hinterlegen

 

INFOBOX

Wichtige Ansprechpartner/Anlaufstellen:

Servicestelle für Sprach- und
Integrationsmittler und
Gemeindedolmetscherdienste

Herr Ronny Einhorn
Tel.: +49 (0) 3731 799 3692
Mail: integration@landkreis-mittelsachsen.de

Vertretung: Ronny Moeckel
Integrationskoordinator

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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