
Hier erfahren Sie, wie Sie als Ehrenamtler Förderung beantragen können und wie die Bewilligung und Auszahlung erfolgt.
Ehrenamtliche Flüchtlingspatenschaft – Aufwandsentschädigung bis zu 40 € pro Monat
Ehrenamtliche Sprachmittlung - Aufwandsentschädigung bis zu 40 € pro Monat
Ehrenamtlich getragene Initiativen/Projekte – Zuschuss bis zu 3.500 € pro Jahr
Ehrenamtlich getragene Sprachkurse – Zuschuss bis zu 500 € pro Kurs
Das Antragsformular ist für die jeweilige Maßnahme auszufüllen und bei der Ausländer- und Asylbehörde, Bereich Unterbringung und Integration einzureichen. Gern auch per Mail an Integration@landkreis-mittelsachsen.de.
Eine Bewilligung gilt jeweils für ein Kalenderjahr und Anträge können auch unterjährig gestellt werden. Ausführliche Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie in den entsprechenden Merkblättern.
Nach Antragseingang erfolgt eine Prüfung und bei Bedarf Rücksprache. Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Zu diesem gehören folgende Formulare:
Auszahlungsantrag – muss für jede Auszahlung eingereicht werden
Rechtsbehelfsverzicht – nur bei Auszahlungen innerhalb der Widerspruchsfrist
Verwendungsnachweis – Abgabe nach Projektende
Merkblatt – für die jeweilige Maßnahme
Datenschutzhinweise – zum Verbleib für Ihre Akten
In den Anlagen des Zuwendungsbescheides oder online finden Sie den Auszahlungsantrag. Dieser muss ausgefüllt und unterschrieben in der Behörde eingehen, um entsprechende Zahlungen zu veranlassen.
Auszahlungen können erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist. Die Bestandskraft tritt nach Ablauf der Widerspruchsfrist ein, d. h. 4 Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides. Möchten Sie die Auszahlung unmittelbar nach Erteilung des Bescheides, so wird das Dokument „Rechtsbehelfsverzicht“ benötigt.
Sie müssen gegenüber der Bewilligungsbehörde (Landratsamt Mittelsachsen) nachweisen, dass Sie die Fördermittel dem Zuwendungszweck entsprechend eingesetzt haben. Das Dokument Verwendungsnachweis beinhaltet einen Sachbericht sowie einen zahlenmäßigen Nachweis.
Anlagen zum Verwendungsnachweis:
Für ehrenamtliche Sprachmittler: Einsatznachweisliste
Als Durchführungsnachweis werden alle Sprachmittlereinsätze in der Einsatzliste dokumentiert
Für ehrenamtliche Sprachkurse: Teilnehmerliste
Als Durchführungsnachweis müssen die Teilnehmer des Sprachkurses bei den mindestens ersten drei Kurseinheiten die Anwesenheit per Unterschrift bestätigen
Für ehrenamtliche Projekte: Auszahlungsliste an ehrenamtliche Helfer
Es besteht die Möglichkeit, ehrenamtlichen Helfern in Projekten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von max. 40 € pro Monat zu zahlen
Entsprechende Zahlungen sind im Dokument zu hinterlegen
Ronny Einhorn
03731 799-3692
Ronny.Einhorn@landkreis-mittelsachsen.de
Antrag auf Förderung Zuwendungen im Bereich der Integration (PDF)
Auszahlungsantrag Zuwendungen im Bereich der Integration (PDF)
Verwendungsnachweis Integration (PDF)
Anlage zum Verwendungsnachweis: Einsatznachweis Sprachmittler (PDF)
Anlage zum Verwendungsnachweis: Auszahlungsliste (PDF)
Anlage zum Verwendungsnachweis – Teilnehmerliste (PDF)
Merkblatt zur Förderung des Sprach- und Kulturerwerbs (PDF)
Merkblatt zur Förderung von ehrenamtlichen Projekten (PDF)
Merkblatt zur Förderung von Arbeitsgelegenheiten (PDF)
Hinweise gemäß Datenschutz-Grundverordnung (PDF)
INFOBOX
Wichtige Ansprechpartner/Anlaufstellen:
Servicestelle für Sprach- und
Integrationsmittler und
Gemeindedolmetscherdienste
Herr Ronny Einhorn
Tel.: +49 (0) 3731 799 3692
Mail: integration@landkreis-mittelsachsen.de
Vertretung: Ronny Moeckel
Integrationskoordinator