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Servicestelle für Sprach- und Integrationsmittler (SprInt) und Gemeindedolmetscherdienste für den Landkreis Mittelsachsen


Der Landkreis Mittelsachsen arbeitet am Aufbau einer Servicestelle, die Dolmetscherinnen beziehungsweise Dolmetscher sowie Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler vermittelt. Diese wird durch den Freistaat Sachsen im Rahmen des Landesprogramms Integrative Maßnahmen gefördert.

 

Die Servicestelle wird durch den Stabsbereich Koordination Unterbringung und Integration umgesetzt und verfolgt das Ziel einen Dolmetscherpool aufzubauen, auf den bei Bedarf für Behördenkommunikation und in Alltagssituationen zurückgegriffen werden kann.

 

Mit der Förderung von Servicestellen für Sprach- und Integrationsmittler beziehungsweise Gemeindedolmetscherdienste für Landkreise sollen deren Voraussetzungen zum Umgang mit Migrantinnen und Migranten verbessert werden. Die Servicestelle soll deshalb vorrangig Ansprechpartner für Institutionen im Landkreis Mittelsachsen sein, wie Ämter und Behörden, Schulen und Kindertagesstätten, Soziale Dienste der Kommunen und freien Träger, Arbeitsvermittlungen, Arztpraxen, Krankenhäuser und Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste sowie psychotherapeutische Einrichtungen.


Stabstelle Ausländer und Asylangelegenheiten

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43 | 09599 Freiberg
Besucheradresse:
Dr.-W.-Külz-Straße 16 |  09618 Brand-Erbisdorf


Ihre Ansprechpartner:
Ronny Einhorn (Projektleiter)
Telefon 03731 799-3692
E-Mail integration@landkreis-mittelsachsen.de

Servicezeiten:

Montag 09:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 13:00 Uhr

 

Außerhalb der telefonischen Servicezeiten können Sie einen Dolmetscher über das Online-Formular anfordern oder per E-Mail an integration@landkreis-mittelsachsen.de Ihr Anliegen an uns weiterleiten.


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Ihre Kontaktdaten (Ansprechperson)

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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