Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten im Landkreis Mittelsachsen

38

Insgesamt konnten - zum Stand 14.04.2025 - 38 Arbeitsgelegenheiten im Landkreis Mittelsachsen umgesetzt werden.

68%

der Arbeitsgelegenheiten konnten über Angebote kommunalen Gemeinschaftseinrichtungen gedeckt werden.

Abbildung 1: Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten im Landkreis Mittelsachsen

Der Landkreis Mittelsachsen hat Arbeitsgelegenheiten bisher in erster Linie auf freiwilliger Basis umgesetzt. In den vergangenen Jahren wurden seitens der Kommunen oder Träger nur vereinzelt Bedarfe für Arbeitsgelegenheiten gemeldet. Für die gemeldeten Maßnahmen konnten stets ausreichend freiwillige Teilnehmende gewonnen werden, sodass bisher eine Verpflichtung der Teilnehmenden nicht erforderlich war.

Um die Umsetzung und Förderung von Arbeitsgelegenheiten im Landkreis Mittelsachsen im Jahr 2025 zu intensivieren, wurden unterschiedliche Maßnahme eingeleitet bzw. umgesetzt. Es wurde ein Ideenpool veröffentlicht, welcher die Städte und Gemeinden noch einmal explizit zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten aufklärt und mögliche Einsatzgebiete und Tätigkeiten definiert. Der Ideenpool ist nicht nur auf der Internetseite der Ausländer- und Asylbehörde (Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG), sondern auch auf dem Serviceportal „Welcome-Mittelsachsen“ (Arbeitsgelegenheiten (AGH)) zu finden. Zudem wurde in Form eines Bürgermeisterbriefs aktiv auf die Städte und Gemeinden zugegangen, um insbesondere Bedarfe und Kapazitäten bezüglich der Umsetzung von kommunalen gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten zu melden. Des Weiteren wurde in Zusammenarbeit mit der Landkreis Mittelsachsen Servicegesellschaft mbH erfolgreich eine Projektförderung für einen Projektkoordinator und Anleiter für gemeinnützige kommunale Arbeitsgelegenheiten beantragt. Ein entsprechender Antrag bei der Fachkräfteallianz wurde ab dem 1. Dezember 2024 für 6 Monate positiv beschieden. Ziel des Projekts ist die Unterstützung der Kommunen bei der Schaffung und Umsetzung von geeigneten Maßnahmen. 

Die Städte und Gemeinden haben weiterhin die Möglichkeit entstehende Bedarfe an die Ausländer- und Asylbehörde zu melden. Auf Grundlage der Bedarfe werden dann im Anschluss gezielt Teilnehmende für die gesuchten Maßnahmen bzw. Tätigkeiten akquiriert. Für die aktuell gemeldeten kommunalen Bedarfe wurde im Rahmen des Fallmanagements und in Kooperation mit den Flüchtlingssozialarbeitern des Landkreises aktiv und erfolgreich eine Teilnehmerakquise durchgeführt. Sollten für ggf. weitere gemeldete Bedarfe bzw. Maßnahmen nicht ausreichend freiwillige Teilnehmende zur Verfügung stehen, wird die Ausländer- und Asylbehörde die Möglichkeiten einer verpflichtenden Teilnahme prüfen.

Von den aktuell 38 Arbeitsgelegenheiten, werden 26 in den kommunalen Gemeinschaftseinrichtungen und 12 gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten in Städten und Gemeinden oder bei Vereinen durchgeführt.

Letze Bearbeitung: 16.04.2025 – Datenstand: 14.04.2025

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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