Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten im Landkreis Mittelsachsen
Arbeitsgelegenheiten konnten - zum Stand 30.09.2025 - insgesamt im Landkreis Mittelsachsen umgesetzt werden.
der Arbeitsgelegenheiten konnten über Angebote kommunaler Gemeinschaftseinrichtungen gedeckt werden.
Abbildung 1: Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten im Landkreis Mittelsachsen
Der Landkreis Mittelsachsen hat Arbeitsgelegenheiten bisher in erster Linie auf freiwilliger Basis umgesetzt. In den vergangenen Jahren wurden seitens der Kommunen oder Träger nur vereinzelt Bedarfe für Arbeitsgelegenheiten gemeldet. Für die gemeldeten Maßnahmen konnten stets ausreichend freiwillige Teilnehmende gewonnen werden, sodass bisher eine Verpflichtung der Teilnehmenden nicht erforderlich war.
Um die Umsetzung und Förderung von Arbeitsgelegenheiten im Landkreis Mittelsachsen im Jahr 2025 zu intensivieren, wurden unterschiedliche Maßnahmen eingeleitet bzw. umgesetzt. Es wurde ein Ideenpool veröffentlicht, welcher die Städte und Gemeinden noch einmal explizit zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten aufklärt und mögliche Einsatzgebiete und Tätigkeiten definiert. Der Ideenpool ist nicht nur auf der Internetseite der Ausländer- und Asylbehörde (Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG), sondern auch hier im Serviceportal „Welcome-Mittelsachsen“ (Arbeitsgelegenheiten (AGH)) zu finden. Zudem wurde in Form eines Bürgermeisterbriefs aktiv auf die Städte und Gemeinden zugegangen, um insbesondere Bedarfe und Kapazitäten bezüglich der Umsetzung von kommunalen gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten zu melden.
Die Städte und Gemeinden haben weiterhin die Möglichkeit, entstehende Bedarfe an die Ausländer- und Asylbehörde zu melden. Auf Grundlage der Bedarfe werden dann im Anschluss gezielt Teilnehmende für die gesuchten Maßnahmen bzw. Tätigkeiten akquiriert. Für die aktuell gemeldeten kommunalen Bedarfe wurde im Rahmen des Fallmanagements und in Kooperation mit den Flüchtlingssozialarbeitern des Landkreises aktiv und erfolgreich eine Teilnehmerakquise durchgeführt. Sollten für ggf. weitere gemeldete Bedarfe bzw. Maßnahmen nicht ausreichend freiwillige Teilnehmende zur Verfügung stehen, wird die Ausländer- und Asylbehörde die Möglichkeiten einer verpflichtenden Teilnahme prüfen.
Von den aktuell 62 Arbeitsgelegenheiten werden 32 in den kommunalen Gemeinschaftseinrichtungen und 30 gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten in Städten und Gemeinden oder bei Vereinen durchgeführt.
Letzte Bearbeitung: 30.10.2025 – Datenstand: 30.09.2025