Zuweisung und Zuzug von ukrainischen Geflüchteten im Jahr 2022 und 2024

70,86%

Anteil an Privat organisiertem Zuzug (von den Gesamtzuweisungen Ukraine) in 2024

29,14%

Anteil an Zuweisungen der Landesdirektion (von den Gesamtzuweisungen Ukraine) in 2024

Abbildung 1: Zuweisung und Zuzug von ukrainischen Geflüchteten im Jahr 2022 und 2024

Im Vergleich zum Jahr 2022 sind insbesondere die privaten Registrierungen ukrainischer Geflüchteter deutlich zurückgegangen. Registrierten sich 2022 im Schnitt monatlich noch ca. 282 Personen, sind es in 2023 lediglich 64, in 2024 lediglich 62 und in 2025 nur noch 41 ukrainische Geflüchtete, die sich selbstständig oder mittels unterstützender Privatleute und Helferkreise in Mittelsachsen registrieren lassen. 

Anders sieht es mit den Zuweisungszahlen ukrainischer Geflüchteter aus. 

Da 2023 Sachsen bundesweit unter der (SOLL-) Aufnahmequote lag, wies die LDS dem Landkreis Mittelsachsen monatlich weiterhin im Schnitt ca. 56 (in 2022 ca. 62) ukrainische Personen zu. 

Die durchschnittlichen Zuweisungszahlen ukrainischer Geflüchteter für den Landkreis Mittelsachsen sanken im Jahr 2024 weiter auf ca. 26 Personen pro Monat. In 2025 wurden vorerst keine ukrainischen Geflüchteten mehr durch die LDS in den Landkreis Mittelsachsen zugewiesen. 

Letze Bearbeitung: 09.05.2025 – Datenstand: .12.2024

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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