Bild Wohnung

​Die Wohnsitzauflage gemäß § 60 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG) verpflichtet Asylsuchende, nach Abschluss der Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in dem ihnen zugewiesenen Gebiet zu nehmen. 

Diese Maßnahme dient der gerechten Verteilung von Asylbewerbern auf die Bundesländer und Kommunen sowie der effizienten Planung und Bereitstellung sozialer Leistungen.

Die Wohnsitzauflage bedeutet, dass Asylsuchende oder bestimmte andere Gruppen nur in einer festgelegten Stadt oder Region wohnen dürfen. 

Diese Regelung dient dazu, die Verteilung von Sozialleistungen zu steuern und die Integration zu erleichtern. 

Eine Aufhebung ist möglich, wenn der Lebensunterhalt an einem anderen Ort gesichert ist.

Eine Aufhebung oder Änderung der Wohnsitzauflage kann auf Antrag des Betroffenen erfolgen. 

Voraussetzung ist in der Regel, dass der Lebensunterhalt am neuen Wohnort voraussichtlich dauerhaft ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz gesichert ist. 

Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Ausländerbehörde des aktuellen Wohnortes zu stellen. 

Diese leitet die vollständigen Antragsunterlagen an die Ausländerbehörde des gewünschten Zuzugsortes zur Stellungnahme weiter. Die Zustimmung der Ausländerbehörde des Zuzugsortes ist erforderlich, um die Wohnsitzauflage aufzuheben oder zu ändern.

Ein spezifisches, barrierefreies und beschreibbares Antragsformular zur Wohnsitzverlagerung finden Sie weiter unten auf der Seite

In Sachsen ist die Landesdirektion Sachsen als höhere Ausländerbehörde für bestimmte Aufgaben im Asylverfahren zuständig, insbesondere für die Erstaufnahme von Asylbewerbern, deren Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte sowie für aufenthaltsbeendende Maßnahmen.

Für die Bearbeitung von Anträgen auf Aufhebung oder Änderung der Wohnsitzauflage sind jedoch in der Regel die örtlichen Ausländerbehörden zuständig, in deren Bezirk sich der Asylsuchende gewöhnlich aufhält.

Online-Formular zur Einreichung eines Umverteilungsantrags

Landratsamt Mittelsachsen
Ausländer- und Asylbehörde
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Angaben zu Ihrem Antrag:

Ihre Kontaktdaten (Antragssteller)
Hiermit beantrage ich, mir die Wohnsitznahme in:

Dieser Antrag gilt außerdem für folgende Familienangehörige:

INFOBOX

Wichtige Ansprechpartner/Anlaufstellen:

Bereich Unterbringung und Integration
Frau Tanja Schrenk
Tel.: 03731/799-3411
Mail: Integration@landkreis-mittelsachsen.de 
https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/bereich-unterbringung-und-integration.html 

SAMM - Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen
Tel.: +49 (0) 3731 799 -3697 | -4622
Mail: samm@landkreis-mittelsachsen.de   
Web: https://welcome-mittelsachsen.de/  
Besucheradresse:
Am Rotvorwerk 3
09599 Freiberg (Stadtteil Zug)

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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