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An wen richtet sich der Ratgeber Wohnen?

Dieser Ratgeber richtet sich ausschließlich an alle Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Deutschland, die eine Wohnung anmieten möchten. Er gibt Ihnen wichtige Tipps und Hinweise zum Thema Wohnungssuche und Wohnen im Landkreis Mittelsachsen.

Im Kontext Flucht und Migration ist es wichtig zu wissen ob eine Geflüchtete Person eine eigene Wohnung anmieten darf. Dies hängt vom jeweiligen Aufenthaltsstatus ab. Bei jedem Asylverfahren prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob und welche Schutzform vorliegt. Für die daraus folgenden aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten ist die Ausländerbehörde vor Ort zuständig. 

Mit Aushändigung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) durch die Ausländerbehörde sind die Asylberechtigten bzw. anerkannten Flüchtlinge aufgefordert, eine eigene Wohnung anzumieten. 

Der Wohnratgeber steht einmal in einer Version für Mieter und in einer weiteren Version für Vermieter zur Verfügung. Zu diesen gelangen unten auf dieser Seite.

Für Fragen, Feedback und weitere Anliegen zum Thema Wohnen in Mittelsachsen wenden Sie sich gern per E-Mail an: integration@landkreis-mittelsachsen.de

Wohnratgeber Digital für Mieter & Vermieter


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Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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